Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

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DB Zeitarbeit als Arbeitgeberin
Eine Gruppe junger Menschen in Arbeitskleidung posiert auf einem Event für Ausbildungsberufe mit dem Daumen nach oben
Ende des Sliders

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, haben Sie nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Für die DB Zeitarbeit GmbH zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Berliner Beauftragte für Datenschutz und InformationssicherheitAlt-Moabit 59-6110555 Berlin“