Artikel: Kann ich zukünftig auch weiterhin per Hand unterzeichnen?
Ja. Es wird zunächst weiterhin möglich sein, ANÜV händisch zu zeichnen. Perspektivisch soll die eSignatur jedoch bis 2023 zum alleinigen Standard werden.
Hinweis: Mischformen (händische und digitale Signaturen) sind rechtlich nicht erlaubt und führen zur Ungültigkeit des Vertrages.