Kann die eSignatur auch rückwirkend datiert werden?

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DB Zeitarbeit als Arbeitgeberin
Eine Gruppe junger Menschen in Arbeitskleidung posiert auf einem Event für Ausbildungsberufe mit dem Daumen nach oben
Ende des Sliders

Nein. Eine Rückdatierung ist aufgrund des Zeitstempels der eSignatur zum Zeitpunkt der digitalen Zeichnung nicht möglich.

Des Weiteren müssen Arbeitnehmerüberlassungsverträge immer vor Arbeitsantritt des:der Zeitarbeitnehmer:in beim Entleiher geschlossen werden und bis dahin von beiden Seiten (Verleiher und Entleiher) unterzeichnet werden.